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Mietrecht

Das Mietrecht ist ebenfalls ein Rechtsgebiet des im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Zivilrechts. Aber auch hier existieren daneben zahlreiche Spezialgesetze. Von Miete spricht man immer dann, wenn eine Sache gegen Entgelt einem anderen überlassen wird.

Die überwiegende praktische Bedeutung hat das Mietrecht im Bereich der Wohnungs- und Gewerberaummiete. Hier beraten wir Sie kompetent in allen Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Mietrecht, insbesondere im Bereich der Wohnungsmiete unterliegt einer ständigen Entwicklung durch die höchstrichterliche Rechtssprechung. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes auf dem Gebiet der Wohnungsmiete erfahren regelmäßig eine große öffentliche Aufmerksamkeit. Insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre zu den Schönheitsreparaturen hat für so manche Überraschung gesorgt.

Aber auch in der Gewerbemiete unterliegt die Rechtsprechung ständiger Wandlung. Ein langfristiger Mietvertrag über Gewerberäume bindet die Parteien wie kaum auf einem anderen Rechtsgebiet. Ein solcher Vertrag kann einer Eheschließung gleich weitreichende Folgen haben. Vielleicht ist deshalb bei dem Bundesgerichtshof auch für beide Bereiche der 12. Zivilsenat zuständig. Vor Abschluss eines Mietvertrages über Gewerberaum sollte daher die Einholung kompetenten anwaltlichen Rats selbstverständlich sein.

Gegenstand des Mietrechts ist im Übrigen auch die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen, obwohl sich dafür umgangssprachlich der Begriff „Leihwagen“ eingebürgert hat.

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