Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht regelt alle Fragen im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Grundstücken. Dabei geht es häufig um Eigentums- und Nutzungsverhältnisse. Aber auch die Belastung von Grundstücken durch Grundschulden, Hypotheken oder sonstige Rechte ist von wesentlicher praktischer Bedeutung und Kern der anwaltlichen Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet. Auch hier ist eine gut vorbereitete vertragliche Gestaltung bestens geeignet, späteren rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Eine Überschneidung zwischen Grundstücksrecht und Mietrecht ist dort festzustellen, wo Grundstücke Gegenstand von Mietverträgen sind.