Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht
Das allgemeine Zivilrecht das auch als bürgerliches Recht oder Privatrecht bezeichnet wird, regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen, gleich ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
Die grundlegenden Rechtsvorschriften für das Zivilrecht befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, darüber hinaus aber auch in einer nahezu unübersehbaren Fülle von Einzelgesetzen. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen werden regelmäßig durch den Abschluss privatrechtlicher Verträge begründet. Dabei macht es rechtlich keinen Unterschied, ob man morgens beim Bäcker Brötchen kauft oder sich auf seinem Grundstück ein Eigenheim bauen lässt. Den Regelungen des Zivilrechts unterliegt jeder Bürger ebenso, wie den speziellen zivilrechtlichen Vorschriften des Familienrechts von der Geburt bis zum Tod, ohne dass man sich diesen Rechtsverhältnissen immer bewusst wird.
Auf Grund unserer jahrelangen intensiven Tätigkeit beim Brandenburgischen Oberlandesgericht haben wir in vielen Bereichen vertraglicher Gestaltung große Kompetenz erworben.