Kündigung des Mietverhältnisses bei ständig verspäteter Mietzahlung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.6.2011 -VIII ZR 91/10- entschieden, dass ein Vermieter berechtigt sei, dass Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Mieter die Miete ständig verspätet zahlt und dieses Verhalten trotz einer Abmahnung fortsetzt. Dies gelte selbst bei nur farlässigem Verhalten des Mieters, weil er irrtümlich, allerdings vermeidbar, angenommen hat, erst zur Monatsmitte Miete zahlen zu müssen.